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Berlin: (hib/HLE) Die Auswirkungen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) haben zu erheblichen Problemen auf den Energiemärkten geführt. „Der Wettbewerb auf den Energiemärkten ist in Zeiten der Energiewende erheblich in Bedrängnis geraten“, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/14742) vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Anlass für die Kritik ist vor allem der Anstieg der von den Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage. Diese betrug im Jahr 2000 noch 0,2 Cent je Kilowattstunde und ist bis zum Jahr 2013 auf 5,27 Cent gestiegen. Insgesamt werden die Stromkunden in diesem Jahr mit 20 Milliarden Euro durch die EEG-Umlage belastet. Vor 13 Jahren betrug die Umlage eine Milliarde Euro. Problematisch für die Wettbewerbsentwicklung seien besonders Bereiche, „die im Zuge der Energiewendende und der massiven Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen und ausgebaut wurden“. Die Politik solle stärker auf Wettbewerb den Preismechanismus und marktliche Anreize setzen.
„Die wesentlichen Probleme und Ineffizienzen des EEG-Fördersystems liegen insbesondere in der fehlenden Zielgenauigkeit hinsichtlich des gesamten Förderumfangs und EE-Anlagenzubaus, der massiven Überförderung und der allokativen Ineffizienzen aufgrund der fehlenden Technologieneutralität“, schreibt die Monopolkommission. Die Kommission nimmt auch Bezug auf Äußerungen im Wahlkampf vor der Bundestagswahl, in denen Befreiungen der Industrie von den Netzentgelten als ein Grund für den starken Anstieg der EEG-Umlage genannt wurden. Dies wird von der Kommission als falsch bezeichnet. Die Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage und den Netzentgelten hätten keine unmittelbare Wirkung auf die effiziente Ausgestaltung der Energiewende und die Höhe der mit ihr verbundenen Kosten. „Die Monopolkommission bedauert, dass die Debatte um die Ausnahmeregelungen derzeit oftmals dazu genutzt wird, den Gedanken einer Senkung der Kosten der Energiewende durch die Frage der Verteilung der Kosten zu überlagern.“
Als Ersatz für die EEG-Finanzierung empfiehlt die Monopolkommission die Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild. Das Quotenmodell werde in Schweden seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert. Ziel sei eine Steigerung der Produktion erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Kosteneffizienz. Beim schwedischen Modell wird der Einspeisepreis für erneuerbare Energien nicht vorher festgelegt, sondern festgelegt wird die Menge der erneuerbaren Energien. Als eine weitere Reformoption bezeichnet die Monopolkommission die Weiterentwicklung der Marktprämie. So könnte die Zahlung der Vergütung bei negativen Börsenpreisen ausgesetzt werden. Damit würden die Nachfrager entlastet. „Überdies könnte auf diese Weise für die EE-Anlagenbetreiber ein Anreiz für eine besser an die Nachfrage orientierte Produktion gesetzt werden“, empfiehlt die Kommission.
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