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Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen sich US-Sicherheitsbeamte in Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln anmaßten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/244) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/122) zu „Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland“ hervor. Darin verweist die Regierung darauf, dass Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht geführt werden. Zu etwaigen in den Bundesländern geführten Strafverfahren gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden wegen Amtsanmaßung liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge keine Informationen vor.
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