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Berlin: (hib/STO) „Staatsleistungen an die Kirchen“ sind das Thema einer Kleinen Antrage der Fraktion Die Linke (18/903). Wie die Abgeordneten darin ausführen, sind Staatsleistungen nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung „finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen, die zum Ausgleich für die weitreichende Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts erbracht werden“. Weiter schreibt die Fraktion, dass der FDP-Fraktionsvorsitzende im schleswig-holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, im Oktober 2013 in einem Artikel in der Zeitschrift „Focus“ ein „schnellstmögliches Ende der Staatsleistungen an die Kirchen“ gefordert habe. Dabei habe er die Einrichtung einer Kommission beim Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, „die einerseits in einer Art Eröffnungsbilanz die 1803 verstaatlichen Kirchengüter bewertet und anderseits die Summe der seitdem an die Kirchen geflossenen Entschädigungen ermittelt“. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung die Einrichtung einer solchen Kommission plant.
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