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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/2975) zu Arbeitsförderungsmaßnahmen durch staatliche berufsbildende Schulen und Jobcenter gestellt. Unter anderem will sie von der Bundesregierung wissen, wer bereits als Träger staatlicher berufsbildender Schulen und als „fachkundige Stelle“ zugelassen ist, da laut Drittem Buch Sozialgesetzbuch Voraussetzung für solche Fördermaßnahmen eine Zulassung des Trägers wie auch der Maßnahme durch eine fachkundige Stelle ist. Die Abgeordneten fragen außerdem danach, welche Schulungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit eigenem Personal anbieten und ob dies rechtlich zulässig ist.
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