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Berlin: (hib/JOH) Wie auf der Konferenz von Doha am 8. Dezember 2012 vereinbart, soll das Kyoto-Protokoll, in dem die Staatengemeinschaft 1997 erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt hat, bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3123) zur Änderung des Kyoto-Protokolls hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt.
Das Kyoto-Protokoll von 1997 haben bisher 191 Staaten ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie wichtige Schwellenländer wie Brasilien, China und Südkorea. Die USA hat es hingegen bis heute nicht ratifiziert. Kanada ist im Jahr 2013 ausgetreten.
Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls haben sich die Industriestaaten verbindlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase - darunter Kohlendioxid (CO2) und Methan (CH4) - im Zeitraum von 2008 bis 2012 um insgesamt mindestens fünf Prozent gegenüber den Emissionen von 1990 zu senken. Diese Verpflichtungsperiode wurde auf der Konferenz von Doha ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 verlängert. In Doha haben sich die Industrieländer außerdem verpflichtet, ihre Emissionen bis 2020 um insgesamt 18 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
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