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Berlin: (hib/AHE) Mit dem Geschäftsfeld „International Services“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ IS) können nach Auskunft der Bundesregierung „zusätzliche entwicklungspolitische Wirkungen unter Nutzung deutscher Konzepte aber ohne Einsatz zusätzlicher deutscher Steuermittel“ erzielt werden.
„Die Aktivitäten in diesem Geschäftsfeld ermöglichen der GIZ auch, ihre internationalen Netzwerke und ihre Kompetenzen zu erweitern und zusätzliches Know-how zu erwerben, das wiederum der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu Gute kommt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2597). Darüber hinaus könnten von GIZ IS erwirtschaftete Gewinne einen zusätzlichen entwicklungspolitischen Nutzen erzeugen, indem sie für GIZ-eigene gemeinnützige Vorhaben eingesetzt werden.
Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage angeführt, dass die GIZ IS als privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit Zustimmung der Bundesregierung auch im Auftrag Dritter - etwa privater Unternehmen und Stiftungen, Staaten, UN-Organisationen, EU, Weltbank - unmittelbar über ihre kommerzielle Sparte „International Services“ (GIZ IS) tätig werden könne. Durch den Zwang, gewinnbringend arbeiten zu müssen, bestehe „eine grundsätzliche Offenheit gegenüber vielen - eventuell auch fragwürdigen - Auftraggebern, um an lukrative Geschäfte zu kommen“.
In der GIZ IS würden grundsätzlich alle Aufträge geführt, die nicht als gemeinnützig eingeordnet werden könnten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. „Alle von GIZ IS durchgeführten Vorhaben dienen dem Gesellschaftszweck der
internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung einschließlich der
internationalen Bildungsarbeit.“ Die Vorhaben bedürften der Zustimmung der Bundesregierung, die auf Grundlage eines mehrstufigen Genehmigungsverfahrens gemäß
Generalvertrag zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) und der GIZ sowie Gesellschaftsvertrag der
GIZ und nur bei Vereinbarkeit mit den entwicklungspolitischen und außenpolitischen
Grundsätzen der Bundesregierung erfolge. Als Kriterien benannt werden unter anderem die Reputation und Tätigkeitsfeld des Auftraggebers, Ethik und Menschenrechte, Nutzen und Mehrwert für den Auftraggeber, Fach-, Management- und Regionalkompetenz, Partnerschaften und Allianzen, Sensibilität von Länderkontext und Krisenländern, Sicherheitssektor-Relevanz, Ausschluss einer Beeinträchtigung abgeschlossener, laufender und geplanter BMZ-Vorhaben, Wirtschaftlichkeit und Risiken, Vertrags- und Rechtssicherheit, Inflations- und Währungsrisiken sowie politische Risiken.
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