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Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Kosten der Lagerung radioaktiver Abfälle in Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich beziehungsweise Großbritannien vor. Es handle sich um privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Atomstromunternehmen und den jeweiligen Betreibern der Wiederaufbereitungsanlagen. Dies geht aus einer Antwort (18/6998) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6841) hervor. Insgesamt lagern in Sellafield und La Hague 26 Castorbehälter mit radioaktiven Abfällen.
Die Fragesteller hatten sich zudem nach Notenwechseln nach 2010 über den geplanten Rücktransport der Abfälle zwischen der Bundesrepublik und Frankreich beziehungsweise Großbritannien erkundigt. Laut Antwort gab es in diesem Zeitraum keinen Notenwechsel mit dem Vereinigten Königreich. In zwei Verbalnoten vom 27. Februar 2013 und vom 1. Februar 2014 habe die deutsche Seite Frankreich darauf hingewiesen, "dass die Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle aus technischen Gründen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen kann". Eine neue Frist sei bisher nicht vereinbart worden.
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