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Berlin: (hib/HLE) Um steuerliche Fragen in der Seeschifffahrt geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 11. Januar, von 11.00 bis 12.00 Uhr. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der die maritime Wirtschaft stärken und Steuererleichterungen einführen will. Wie es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) heißt, bedürfe es zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden.
Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat und stellt fest: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen." Der Gesetzgeber müsse handeln, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern, argumentieren die Bundesländer. Die maritime Wirtschaft sei eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erbringe.
Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders Haus im Anhörungssaal 3.101 statt. Als Sachverständige sind geladen: Jens Boysen-Hogrefe (Institut für Weltwirtschaft in Kiel), Claus Brandt (PricewaterhouseCoopers AG), Peter Geitmann (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), Holger Jäde (Berufsbildungsstätte Seeschifffahrt), Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) und der Verband Deutscher Reeder (VDR).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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