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Berlin: (hib/HLE) Um die Umsetzung neuer europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 11. Januar. Von 12.15 bis 14.15 Uhr werden die Abgeordneten 13 Experten zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli1 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744) befragen. Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Anhörungssaal 3.101 statt.
Zur Neuregelung gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere. Durch die Regelungen soll gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen. Geändert werden sollen auch Bußgeldvorschriften.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Alternative Investments, Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Bundesverband Investment und Asset Management, Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen, Deutsche Bundesbank, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, André Heimrich (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung), Peter Mattil (Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht), Klaus Rotter (Rotter Rechtsanwälte) und Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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