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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erteilt keine Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten mehr. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6502) mit. Komplementärgenehmigungen konnten zuvor für drei Jahre erteilt werden. Beabsichtigte ein Unternehmen in diesen drei Jahren, Kriegswaffen auf Grundlage einer gültigen Entscheidung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz auszuführen, so musste es für diese Ausfuhren keine Einzelgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beantragen. Seit 2006 seien 18 Unternehmen Komplementärgenehmigungen erteilt worden.
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