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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (18/7194) eingebracht. Damit wird der europarechtlich geforderte Umsetzungshinweis in das Mess- und Eichgesetz eingefügt. Außerdem wird klargestellt, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss.
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