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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, die zusätzliche Anerkennung von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht den Leistungen aus der Grundsicherung gegenzurechnen. Der Petent führt in der Eingabe aus, dass viele Menschen mit Behinderung teils bis zu 35 Stunden pro Woche arbeiten würden und neben dem "bescheidenen Werkstattgeld" auch auf Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen seien. Zusätzliche Gehaltszuwendungen könnten sie jedoch nicht behalten, da diese auf die Grundsicherung angerechnet würden. Dies führe zu Demotivation oder sogar einer ablehnenden Haltung gegenüber den Sonderzahlungen, heißt es weiter.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, gibt es für den genannten Personenkreis bereits Anrechnungsfreiheit von erzieltem Erwerbseinkommen durch die sogenannte Sockelbetragsregelung. Sonderzahlungen seien jedoch nicht anrechnungsfrei. Der Petitionsausschuss stimmt vor diesem Hintergrund der Sichtweise des Petenten zu, dass dadurch bei den Betroffenen "Demotivation und auch Verbitterung entstehen kann, wenn Weihnachtsgeld nie für Weihnachtsgeschenke oder ein Weihnachtsessen oder einen Weihnachtsbaum ausgegeben kann". Zugleich erinnern die Abgeordneten daran, dass die Lebens- und Einkommenssituation für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind, unabhängig von den Fragen des Verdienstes Beschwernisse aufwiesen, "von denen sich Menschen ohne Behinderung noch nicht einmal eine Vorstellung machen können".
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