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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. In der auf den 17. Februar 2016 terminierten Anhörung wird es um den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885) gehen. Damit wird eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt. Vorgesehen ist, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Außerdem sind zwei Berichte der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957, 18/6783) Thema der Anhörung.
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