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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zahlungskontengesetz beschlossen. Der Ausschuss terminierte die Anhörung in seiner Sitzung am Mittwoch auf Montag, den 25. Januar. Konkret wird es dabei um den von der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge gehen. Geregelt werden soll dies in dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204). Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Unter Verweis auf Angaben der Europäischen Kommission berichtet die Bundesregierung, dass in Deutschland rund 670.000 Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto hätten.
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