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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil unterschiedlicher Schutzplankensysteme an Bundesfernstraßen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7108) hervor. Den Einsatz von Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen habe der Bund in den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" geregelt, welche die Bundesländer in eigener Zuständigkeit umsetzen würden.
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