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Berlin: (hib/HLE) Nach den Bestimmungen des zwischen der Europäischen Union und Kanada geplanten Handelsabkommens (CETA) wird es keine vollständige Liberalisierung von Dienstleistungen geben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6838) schreibt, ist ein eine "vollständige Liberalisierung im Sinne der Abwesenheit staatlicher Regulierung nicht das Ziel und auch nicht Gegenstand der Verpflichtungen des Abkommens". Den EU-Mitgliedsländern bleibe es erlaubt, die Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge jederzeit als staatliche Monopole oder durch Verleihung ausschließlicher Rechte an private Unternehmen zu organisieren. Die Spielräume nationaler, regionaler und lokaler Behörden, Dienste der Daseinsvorsorge nach ihren Bedürfnissen bereitzustellen und zu organisieren, würden nicht eingeschränkt.
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