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Berlin: (hib/HLE) Der Übergang vom bestehenden Ehegattensplitting zu einem Realsplitting analog zur Realsplittingregelung für Geschiedene würde zu Steuermehreinnahmen von 3,54 Milliarden Euro führen. Davon würden 170 Millionen auf den Solidaritätszuschlag entfallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7212) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6828). Die Antwort enthält weitere Angaben zu den Aufkommenswirkungen zu verschiedenen Varianten des sogenannten Familiensplittings.
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