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Berlin: (hib/HLE) Die Planungen zur Verlängerung des Antragszeitraums beim Faktorverfahren von einem auf zwei Jahre im Rahmen der Lohnsteuerklassenwahl sind noch nicht abgeschlossen. Grund seien vordringlichere Arbeiten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6995).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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