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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2015" als Unterrichtung (18/7209) vorgelegt. Wie darin erläutert wird, ist eine fundierte Risikoanalyse als Grundlage erforderlich, um die Frage ausreichend beantworten zu können, wie der Staat eine "bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz" gewährleisten kann. Diese Risikoanalyse diene der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ziel sei die Erstellung eines möglichst umfassenden, vergleichenden Überblicks über unterschiedliche Gefahren und Ereignisse in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das bei ihrem Eintreten zu erwartende Schadensausmaß.
Seit dem Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge fünf Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf die Gefahren beziehungsweise Ereignisse "Hochwasser" und "Außergewöhnliches Seuchengeschehen" sowie - im Jahr 2013 - "Wintersturm". Es folgte 2014 die Risikoanalyse "Sturmflut" und 2015 die Risikoanalyse "Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk".
Aktuell wird die Risikoanalyse "Freisetzung chemischer Stoffe" weiter ausgearbeitet, wie aus der Vorlage hervorgeht. Für das laufende Jahr sei die parallele Bearbeitung einer Risikoanalyse zum Thema "Gasmangellage" vorgesehen.
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