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Berlin: (hib/STO) Der Austausch von Informationen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) findet laut Bundesregierung "ausschließlich auf der Grundlage der Übermittlungsvorschriften und unter Beachtung der Aufgabenzuweisungen des Bundesnachrichtendienstgesetzes, des Gesetzes über das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses statt". Ausschließlich auf dieser gesetzlichen Grundlage würden entsprechende Übermittlungen auch in den bestehenden institutionalisierten Plattformen der Zusammenarbeit wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder in einzelfallbezogenen Foren wie dem Krisenstab der Bundesregierung beispielsweise in Entführungsfällen ausgetauscht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7025).
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