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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen Ländern der Europäischen Union bei der Festsetzung von Flugrouten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Dies geht aus der Antwort (18/7260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/7141) hervor. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass nach Inkrafttreten der Änderung des Luftverkehrsgesetzes das Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission angestrengt hat, eingestellt wird, heißt es weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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