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Berlin: (hib/MIK) Die Kommunen oder die Bundesländer können zum Aufbau einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung eigene Fördermaßnahmen oder eigene Förderprogramme umsetzen. Dabei muss eine Mindestdownloadgeschwindigkeit von 30 Mbit/s erreicht werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7061) hervor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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