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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat in Hinblick auf die belgischen Atomkraftwerke (AKW) Doel und Tihange noch "offene Fragen" an die zuständige belgische Atomaufsichtsbehörde (FANC). Dies betrifft unter anderem die Integritätsbewertung von Reaktordruckbehältern und die Repräsentativität von Materialproben in vorhergehenden Untersuchungen. Diese Themen sollten laut einer Antwort (18/7220) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7118) bei einem internationalen Arbeitstreffen am 11. und 12. Januar mit der FANC und Experten anderer europäischer Aufsichtsbehörden diskutiert werden. Hintergrund der Kleinen Anfrage sind unter anderem die Kontroversen um die Rissbefunde in den Reaktordruckbehältern in den Blöcken Doel 3 und Tihange 2. Nachdem die FANC den Weiterbetrieb zunächst erlaubte, wurden die AKW 2014 nach weiteren Untersuchungen zunächst vorläufig außer Betrieb genommen. Mitte November 2015 verkündete die FANC dann laut Vorbemerkung der Fragesteller, dass die Reaktoren wieder angefahren werden können. Das AKW Tihange ist rund 65 Kilometer von der Stadt Aachen entfernt.
Die Bundesregierung betont, dass ihr über die von der FANC veröffentlichten Dokumente hinaus keine weiteren Informationen und Erkenntnisse zu den Rissbefunden vorlägen. Nur die FANC verfüge über die "notwendigen Detailkenntnisse für eine sicherheitstechnische Bewertung" der Anlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werte die von der FANC veröffentlichen Informationen aus und trete dann gegebenenfalls mit daraus resultierenden weiteren sicherheitstechnischen Fragestellungen "kritisch" an die FANC heran. Im Nachgang der Rissbefunde in den Reaktordruckbehältern habe die Bundesregierung zudem im Rahmen internationaler Gremien die Diskussion mit Vertretern der belgischen Behörde gesucht. "Die Bedenken der deutschen Bevölkerung zur Sicherheit der Anlagen wurden dabei nachdrücklich vertreten", heißt es in der Antwort.
In Bezug auf die Ursachen der Rissbefunde sieht die Bundesregierung keine Anzeichen dafür, dass sie im Betrieb des jeweiligen Behälters entstandenen sein könnten. Es sei derzeit kein Mechanismus bekannt, der zu einem solchen Fehlerbild führe. Vielmehr sei von der Annahme auszugehen, dass der Einschluss von Wasserstoffbläschen während der Herstellung ursächlich für den Befund sei, heißt es in der Antwort.
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