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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will sich nicht zur Eignung sogenannter Bonitätsanleihen für die Verbraucher äußern. Die Frage nach der Eignung könne nicht pauschal beantwortet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6964). In der Frage der Fraktion nach den Bonitätsanleihen heißt es, bei diesen würde die Rückzahlung und Kuponzahlung von der Kreditwürdigkeit von bis zu fünf Referenzunternehmen abhängen. Ein Kreditereignis bei nur einem Referenzunternehmen könne schon zum Totalverlust führen. Die Bundesregierung antwortet, zum Kreis der Verbraucher würden auch solche Anleger zählen, die höhere Renditeerwartungen hätten und bereit seien, dafür auch höhere Risiken einzugehen. Solche Produkte würden aber den Verbrauchern nach den aktuellen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kaum empfohlen. Daher werde auch keine Notwendigkeit für eine gesonderte Regulierung gesehen. Ein Verbot des Vertriebs von Zertifikaten sei jedoch grundsätzlich möglich.
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