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Berlin: (hib/STO) Um die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7290) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7142). Wie die Regierung darin ausführt, beteiligt sich der Bund ab diesem Jahr "an den Kosten der Länder und Kommunen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der entsprechenden Asylverfahren entstehen". Durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz entlaste der Bund die Länder im Jahr 2016 von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete Minderjährige und bei der Kinderbetreuung in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro. In dieser Summe enthalten seien rund drei Milliarden Euro Abschlagszahlungen. Diesbezüglich erfolge Ende 2016 eine Spitzabrechnung, deren Ergebnis bei der Abschlagszahlung 2017 berücksichtigt werde.
Zudem verweist die Regierung darauf, dass der Bund die Länder und Kommunen angesichts der hohen Anzahl von Asyl- und Schutzsuchenden auch beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen unterstützt. Hierzu würden die den Ländern im Rahmen der Abschaffung der Finanzhilfen für den Bereich "Soziale Wohnraumförderung" zustehenden Entflechtungsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht.
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