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Berlin: (hib/PK) Die grundsätzliche Überprüfung des Pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die erste Sitzung des sogenannten strukturierten Dialogs habe im Mai 2015 stattgefunden. Die nächste Sitzung sei im ersten Quartal 2016 vorgesehen, heißt es in der Antwort (18/7281) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7159) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend eingeführt werden. Aufgrund anhaltender Kritik hatte der Gesetzgeber 2014 die Einführungs- beziehungsweise Optionsphase um weitere zwei Jahre verlängert mit dem Ziel, PEPP weiterzuentwickeln. In den Jahren 2013 bis 2016 kann PEPP damit auf freiwilliger Grundlage eingeführt werden.Ab 2017 soll das neue Entgeltsystem dann verpflichtend angewendet werden.
Wie die Bundesregierung unter Berufung auf den GKV-Spitzenverband schreibt, wurde das PEPP-System im November 2015 von 186 der insgesamt 584 oder 32 Prozent der psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen angewendet. Es sei davon auszugehen, dass bis Jahresbeginn 2016 weitere 20 bis 30 Kliniken hinzukämen.
Aufgrund des andauernden Dialogs und der noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung könnten derzeit weder Ergebnisse vorgelegt noch Konsequenzen aus der Prüfung des Entgeltsystems abgeleitet werden.
Die Opposition sieht PEPP kritisch. Befürchtet wird, dass in den Kliniken das Personal zu knapp ist und zu wenig Zeit für die Patienten hat. Kritisiert wird auch die fallbasierte Tageskostenkalkulation mit festgelegten degressiven Vergütungsstufen. Beklagt wird zudem, dass auf die Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht systematisch eingegangen werde.
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