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Berlin: (hib/HLE) Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6983) mitteilt, wurde allerdings mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter gegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster.
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