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Berlin: (hib/HLE) Für externe Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Beginn der 18. Wahlperiode Kosten von rund 21 Millionen Euro entstanden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7247) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6957) weiter hervorgeht, wurden vom Bundesministerium für Finanzen für externe Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben in diesem Zeitraum knapp 3,7 Millionen Euro ausgegeben. Die Antwort enthält detaillierte Angaben zu Themen, Auftragsvolumina und Auftragnehmern der externen Studien, Rechtsgutachten und Forschungsvorhaben.
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