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Berlin: (hib/STO) Seit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 13. September vergangenen Jahres sind laut Bundesregierung bis zum 30. November rund 2.450 Menschen bei der unerlaubten Einreise über die deutsch-tschechische Grenze festgestellt worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7312) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7144) ferner ausführt, kam es im Jahr 2015 in keinem Fall zu einer Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutsch-tschechischen Grenze. "Eine Zurückweisung von Personen, die im Rahmen der Grenzkontrolle um Asyl in Deutschland nachsuchen, erfolgt derzeit nicht", heißt es in der Antwort.
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