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Berlin: (hib/STO) Der Familiennachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7107). Danach hat das Auswärtige Amt "für den Zeitraum 2014 bis Oktober 2015 die Zahl von zirka 18.400 erteilten Visa für syrische Staatsangehörige zum Familiennachzug zum Schutzberechtigten an den Botschaften Beirut, Amman, Kairo und an den Auslandsvertretungen in der Türkei (ohne Bundes- und Landesaufnahmeprogramme) im Wege des Abgleichs von erhobenen Daten mit Schätzungen ermittelt". In dieser Zahl nicht enthalten seien gestellte, aber noch nicht entschiedene Visumanträge. Eine automatisierte statistische Erfassung von Visaerteilungen "in der Kategorie Familiennachzug zum Schutzberechtigten und nach Staatsangehörigkeiten der Antragsteller" finde nicht statt.
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