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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) vorgelegt. Mit dieser Vergaberechtsmodernisierungsverordnung werden die Einzelheiten der Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen geregelt. Den Rechtsanwendern solle damit "ein möglichst übersichtliches und leicht handhabbares Regelwerk zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zur Verfügung gestellt werden", schreibt die Bundesregierung.
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