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Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke systematisch verbessert werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sehe derzeit eine medizinische Versorgung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor, heißt es in einem Antrag (18/7413) der Fraktion. Diese weitreichende Beschränkung verletzte das Menschenrecht auf Gesundheit. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werde diese Verletzung der Menschenrechte noch verschärft.
Beeinträchtigt werde die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber zusätzlich durch ein oft extrem zeit- und personalaufwändiges Antrags- und Prüfverfahren bei den Sozialämtern, wenn Betroffene einen Krankenschein, eine Facharztüberweisung oder eine Krankenhausbehandlung benötigten.
Den Bundesländern sei ermöglicht worden, Gesundheitskarten an die Asylbewerber auszugeben, jedoch gebe es keine Verpflichtung, diese Möglichkeit zu nutzen. Einzelne Länder hätten schon angekündigt, diese Vereinfachung nicht einzuführen. Die Ausgabe einer Gesundheitskarte an Asylbewerber führe auch nicht zu einer regulären Mitgliedschaft in der Krankenkasse.
Die Linke fordert, alle Asylleistungsberechtigten in die Versicherungspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) einzubeziehen und Gesundheitskarten an alle Asylbewerber auszugeben. Die Leistungseinschränkungen sollten gestrichen werden. Die Krankenversicherungsbeiträge für Aslybewerber sollte der Bund tragen.
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