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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies geht aus einer Antwort (18/7335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6982) hervor. Auch eine "nationale Regelung" in Bezug auf BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien werde nicht verfolgt, heißt es in der Antwort in Hinblick auf ein solches bereits 2015 in Frankreich ausgesprochenes Verbot. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen auf europäischer Ebene. So habe die Europäische Kommission Ende 2015 eine "Roadmap zu Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien" vorgelegt. Vorgeschlagen werde demnach, für BPA den "spezifischen Migrationsgrenzwert" (SML) abzusenken. Dieses habe auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von der Kommission gefordert, betont die Bundesregierung. SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden.
In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern. Einen von den Fragestellern ebenfalls mit Verweis auf Frankreich angesprochenen "nationalen Aktionsplan" lehnt sie ab.
Wie die Grünen in ihrer Vorbemerkung ausgeführt hatten, hätte die Kommission bis Ende 2013 auf Grundlage des europäischen Pestizid- und Biozidrechts einen Kriterienkatalog vorlegen müssen, nach dem hormonell wirksame Chemikalien identifiziert werden können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie bereits 2013 ein Positionspapier zur Unterstützung der Kommission vorgelegt habe. Zudem habe Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Januar 2015 gegenüber dem federführenden Kommissar der Kommission, Vytenis Andriukatis, darauf gedrängt, das Thema zu einem "politischen Schwerpunkt" zu machen, heißt es in der Antwort. Deutschland habe zudem im EU-Ministerrat zugestimmt, dass der Rat eine Klage Schwedens gegen die Kommission wegen Nicht-Einhaltung der Frist unterstütze. Auf einen Beitritt zu der Klage sei allerdings aufgrund geringer Erfolgsaussichten verzichtet worden, schreibt die Bundesregierung.
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