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Berlin: (hib/PK) Mit dem Nutzen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/7407) die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die ASV ist mit Jahresbeginn 2012 in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt worden. Das Ziel sei gewesen, Patienten mit HIV/Aids, Krebs, Multipler Sklerose oder anderen schweren oder seltenen Erkrankungen eine interdisziplinäre Behandlung von Ärzten aus Krankenhäusern und dem ambulanten Bereich zu ermöglichen.
Offen sei, ob die damals beabsichtigten Wirkungen eingetreten sind und wie relevant die ASV für den Alltag der Patienten ist. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Details erfragen und eine generelle Einschätzung erhalten.
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