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Berlin: (hib/SCR) Deutschland hat 2014 in drei von vier Luftschadstoffskategorien die EU-rechtlich gebotene Emissionshöchstmenge unterschritten. Während der Ausstoß von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid und NMVOC (Flüchtige organische Verbindungen außer Methan) unterhalb der von der NEC-Richtlinie (2001/71/EG) vorgegebenen Grenze lag, wurde das Ziel für Ammoniak erneut deutlich verfehlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7113) hervor. Die Emissionsdaten für 2014, die Ende 2015 an die Europäische Kommission übermittelt worden seien, seien vorläufiger Natur, betont die Bundesregierung.
Nach Darstellung der Bundesregierung lag der Wert für Ammoniak 2014 23 Prozent über der NEC-Höchstmenge. 2013 waren es 22 Prozent, 2010 noch 17 Prozent. Den angegebenen Werten für Ammoniak liegt ein noch in Planung befindliches, sogenanntes "Inventory Adjustment" zugrunde. Dabei würden "nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare Änderungen der Datengrundlagen unter streng-definierten Bedingungen von den Gesamtemissionen abgezogen", schreibt die Bundesregierung. Da für die Berichterstattung 2015 erstmals Gärreste aus Energiepflanzen hätten berücksichtigt werden müssen, die bei der Verabschiedung der NEC-Richtlinie nicht relevant gewesen seien, sei ein "Inventory Adjustment" auch für Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft erforderlich, schreibt die Bundesregierung.
Erstmals seit 2010 konnte laut Antwort die Emissions-Höchstmenge für Stickstoffoxide unterschritten werden. Der Ausstoß lag demnach drei Prozentpunkte darunter. 2012 und 2013 lag der Ausstoß jeweils einen Prozent über der Höchstmenge. 2010 waren es noch sieben Prozent gewesen. Auch in diesem Bereich greift, für Stickstoffoxid-Ausstoß im Straßenverkehr, ein "Inventory Adjustment".
In Hinblick auf eine mögliche Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes verweist die Bundesregierung darauf, dass die "erhebliche Überschreitung" des Höchstwertes erst im Zuge der Berichterstattung für die Jahre 2014 und 2015 deutlich geworden sei. Im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung würden Vorhaben geprüft, die unter anderem zur Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes führten. Genauere Angaben zur Minderungswirkung seien noch nicht möglich. Zudem sollen laut Antwort weitere Maßnahmen im "Nationalen Luftreinhalteplan" enthalten seien, der im Kontext der kommenden NERC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Reduktionsziele) erstellt werden soll.
In Bezug auf die NERC-Richtlinie, die die Höchstmengen der NEC-Richtlinie fortschreiben, aber auch Minderungsziele vorgeben soll, spricht sich die Bundesregierung gegen rechtlich verbindliche Zwischenziele für 2025 aus. Stattdessen unterstütze sie die Position des Rates vom Dezember 2015, in der dieses nicht vorgesehen sei, heißt es in der Antwort. In Hinblick auf ein mögliches Reduktionsziel für Methan in der NERC-Richtlinie verweist die Bundesregierung darauf, dass Methan bereits "einer impliziten Regulierung als Treibhausgas im Rahmen des Klimaschutzregimes" unterliege. Der Rat hatte Mitte Dezember 2015 in seiner allgemeinen Ausrichtung für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beschlossen, Feinstaub als neuen Schadstoff aufzunehmen, nicht aber Methan.
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