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Berlin: (hib/CHE) Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung soll gestärkt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7425). Sie begründet dies damit, dass die Arbeitslosenversicherung eine "Kerninstitution" des deutschen Sozialstaats sei. Derzeit sei aber vor allem das hauptsächlich steuerfinanzierte Fürsorgesystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) für die Absicherung der Erwerbslosen zuständig. 70 Prozent der Erwerbslosen seien davon betroffen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit drohe vielen Beschäftigten der schnelle Absturz in Hartz IV, kritisiert Die Linke.
Die Abgeordneten fordern deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine stärkere Arbeitslosenversicherung vorzulegen. Darin sollen unter anderem verbesserte Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. So soll die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden. Außerdem soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden. Nach dem Willen der Linken soll nach viermonatiger Versicherungszeit ein ALG-I-Anspruch für zwei Monate bestehen. Nach einer Staffelung soll dann nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von 12 Monaten bestehen. Die Linke macht darüber hinaus Vorschläge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Unter anderem sollen die Arbeitgeber wieder stärker an den Kosten der Arbeitslosigkeit beteiligt werden.
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