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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hält die Einrichtung eines zentralen Gedenkortes für die nationalsozialistische Herrschaft angesichts der Komplexität des NS-Regimes für "fachlich nicht angezeigt". Dies geht aus ihrer Antwort (18/7264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7156) hervor. Die Regierung habe sich mit ihrer Gedenkstättenkonzeption für einen "differenzierten Weg" entschieden, bei dem die einzelnen Einrichtung den Fokus auf die Aspekte legen, für die der authentische Ort eine besondere historische Aussagekraft aufweist. Dass in allen Ausstellungen der jeweilige Aspekt der NS-Terrorherrschaft in einen größeren Kontext stelle, sei selbstverständlich.
Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt das Gedenkstättenkonzept zudem, dass die Gedenkstättenförderung nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie von den Bundesländern wahrzunehmen ist. Auf dieser Grundlage sei in Deutschland eine plurale und heterogene Museen- und Gedenkstättenlandschaft entstanden, die es zu erhalten und zu fördern gelte.
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