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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht keine Lösung für das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen, die keinen Anteil an den erworbenen Rentenansprüche ihrer ehemaligen Ehemänner haben, da das Familienrecht der DDR einen solchen Versorgungsausgleich nicht kannte. Dies geht aus der Antwort der Regierung (18/7226) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7026) hervor. Die im Rentenüberleitungsgesetz getroffene Regelung, die dem Prinzip des Vertrauensschutzes in die Weitergeltung der nach DDR-Recht getroffene Scheidungsfolgeregelung Rechnung trage, entspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages. Trotzdem habe die Bundesregierung die Problematik wiederholt geprüft. "Alle Prüfungen haben gezeigt, dass diese Thematik nicht lösbar ist, ohne an anderer Stelle neue Ungerechtigkeiten zu schaffen", heißt es in der Antwort.
Nach Angaben der Regierung wird der Ausschuss der Vereinten Nationen für das "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW) kein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland wegen dieser Problematik einleiten. Eine Diskriminierung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen sei nicht festgestellt worden.
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