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Berlin: (hib/AW) Seit Inkrafttreten des Personenstandsänderungs-Gesetzes am 1. November 2013 wurde bis Januar 2016 in zwölf Fällen auf den Geschlechtseintrag im Geburtenregister verzichtet, weil Geschlecht des Kindes nicht zweifelsfrei feststand. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7140) mit. Allerdings seien die Daten unter Vorbehalt zu betrachten, da eine digitale Erfassung und Übermittlung des offengelassenen Geschlechtseintrages bis Ende 2015 in den Standesämtern nicht möglich gewesen sei. Die Daten beruhten deshalb auf einer händisch zu bearbeitenden Abfrage per Fragebogen bei den Standesämtern und seien deshalb fehleranfällig.
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