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Berlin: (hib/AW) Im Haushaltsjahr 2015 hat der Bund rund 1,02 Millionen Euro für zinslose Darlehen während einer beruflichen Freistellung nach dem Pflegezeit- und dem Familienpflegezeitgesetz bewilligt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7160) mit. Im vergangenen Jahr hätten 76 Frauen und 43 Männer ein Darlehen während einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Höhe des monatlichen Darlehens habe bei Frauen 342,76 Euro und 482,39 Euro bei Männern betragen. Ein Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz hätten 74 Frauen und 49 Männer in Anspruch genommen. Durchschnittlich habe das monatliche Darlehen bei Frauen 285,87 Euro und bei Männern 389,57 Euro betragen. Die Anzahl der Darlehen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz lasse keinen Rückschluss auf die Anzahl der Freistellung zu. Die Bundesregierung geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Zahl der Freistellungen deutlich höher liegt. Da die Inanspruchnahme der Freistellungen nach den beiden Gesetzen nicht meldepflichtig sei, verfüge die Regierung über keine amtliche Zahlen.
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