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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke ist mit ihren Forderungen zur gesetzlichen Verankerung gleicher Löhne von Frauen und Männern gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (18/4933) am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der Linken und der Fraktion Bündnis/Die Grünen ab.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst eine Entgeltgleichheit vorschreibt. So sollen nach den Vorstellungen der Linken die Betriebe ihre Lohnkriterien transparent gestalten und Klauseln in Arbeitsverträgen zum Schillschweigen über den Lohn für nicht erklärt werden. Zudem fordern sie regelmäßige Betriebsprüfungen zur Entgeltgleichheit, ein Verbandsklagerecht und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Diese Punkte müssten in das von der Regierungskoalition geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit einfließen.
Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit bereits an das Bundeskanzleramt weitergeleitet habe. Der Antrag der Linken enthalte zwar gute Anregungen, aber man wolle den Gesetzentwurf der Regierung abwarten, hieß es aus der SPD. Die Koalition habe zudem bereits erste Schritte zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern unternommen, beispielsweise durch die Einführung des Mindestlohns. Die Union verwies auf Unstimmigkeiten im Linken-Antrag. Es sei schwierig, die Tarifautonomie auf der einen Seite nicht antasten zu wollen, gleichzeitig aber der Antidiskriminierungsstelle weitergehende Befugnisse einzuräumen. Das Beispiel Schweden zeige, dass sich Entgeltgleichheit auch nicht alleine durch Gesetze erzwingen lasse. Dort liege die bereinigte Lohnlücke mit sechs Prozent nur einen Prozentpunkt unter Deutschland. Es müsse eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden.
Die Grünen hingegen unterstützen den Antrag der Linken. Er enthalte viele richtige Forderungen. Der Union warfen sie vor, es sei widersprüchlich einerseits eine breite gesellschaftliche Debatte anzuregen, gleichzeitig aber den Antrag abzulehnen.
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