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Berlin: (hib/PST) Ein von der EU-Kommission vorgelegter Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Terrorismubekämpfung verstößt nach Einschätzung der Fraktion Die Linke gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Der Vorschlag sieht unter anderem eine Ausweitung der Straftatbestände bei der Vorbereitung terroristischer Aktivitäten vor. In einem Antrag (18/7542) fordern die Abgeordneten den Bundestag auf, die Verletzung dieser Grundsätze festzustellen und dies der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen.
Nach dem Vertrag von Lissabon können die nationalen Parlamente Einrede gegen Vorschläge für die EU-Gesetzgebung einlegen, wenn sie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt sehen. In der Sitzung des Rechtsausschusses am gestrigen Mittwoch konnte sich Die Linke, ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Forderung nach einem solchen Einspruch nicht gegen die Koalitionsfraktionen durchsetzen.
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