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Berlin: (hib/PST) Die Wahl von Richtern und Staatsanwälten an den obersten Bundesgerichten soll transparenter werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7548). Das Wahlverfahren stehe in einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Bestenauslese und demokratischer Legitimation, schreibt die Fraktion. Die Aufnahme von Kandidaten auf die Vorschlagsliste erfolge aber in einem intransparenten Verfahren und stehe daher dem Grundsatz der Bestenauslese entgegen. Eine Folge sei, dass wegen vermehrter Klagen nicht ausgewählter Konkurrenten oft für lange Zeit Stellen nicht nachbesetzt werden könnten, was die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte erheblich beeinträchtige.
Die Grünen beantragen, dass Stellen an den obersten Bundesgerichten ausgeschrieben werden, wie dies auch sonst üblich ist. Ein von der Bundesregierung dazu vorzulegender Gesetzentwurf solle zudem ein verbindliches Anforderungsprofil für Bewerber festlegen. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört eine Frauenquote für die Vorschlagslisten.
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