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Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, den 24. Februar 2016.
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.
Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Ulrike Funk, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV); Professor Nikolaus Herrmann, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF); Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht; Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF); Jörg Mendel, Luftfahrt-Bundesamt (LBA); Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) und Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart GmbH.
Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 und soll gegen 13 Uhr beendet sein. Besucher werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.
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