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Berlin: (hib/AHE) Die Entschädigung für NS-Opfer in Italien steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7597). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, welche juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen derzeit vor italienischen Gerichten gegen Deutschland anhängig sind und ob es zuträfe, dass in Italien nach wie vor Prozesse bezüglich Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen gegen deutsches Staatseigentum anhängig seien oder durchgeführt würden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das italienische Verfassungsgericht in einer Entscheidung NS-Opfern die Möglichkeit wiedereröffnet habe, Entschädigungsklagen gegen Deutschland zu führen. Ein Gesetz, das Deutschland vor solchen Klagen schützen sollte und italienischen Gerichten die Zuständigkeit für diese entzogen habe, sei demnach für verfassungswidrig erklärt worden.
"Das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes ist auch für die Opfer des SS-Massakers vom 10. Juni 1944 im griechischen Distomo relevant", heißt es in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage. Diese hätten seit 1997 ein rechtskräftiges Urteil aus Griechenland, das ihnen eine Entschädigung in Höhe von rund 28 Millionen Euro zusprechen würde. Bis zur Entscheidung des IGH hätten sie in Italien ebenfalls erfolgreich Vollstreckungsverfahren geführt.
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