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Berlin: (hib/HLE) Wie es um den Einbehalt von Steuern auf Kapitalanlagen von Steuerausländern in Deutschland steht, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7611) von der Bundesregierung erfahren. Die Regierung soll mitteilen, unter welchen Voraussetzungen Deutschland Zinsen von Steuerausländern nach nationalem Recht besteuern und Quellensteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer einbehalten darf. Die Abgeordneten wollen auch erfahren, mit welcher Begründung nicht sämtliche Zinsen von Steuerausländern der beschränkten Steuerpflicht unterliegen und welche Rechtsänderungen notwendig wären, damit eine gegebenenfalls abgeltend wirkende Quellensteuer auf die in Deutschland gezahlten Zinsen an Steuerausländer einbehalten werden kann.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland nach Angaben von Tax Justice Network ähnlich wie die Schweiz ein attraktiver und verschwiegener Standort für ausländische Vermögen sei. Soweit kein Informationsaustausch bestehe, würden die ausländischen Finanzbehörden nichts von diesen Vermögen und den daraus entstehenden Erträgen erfahren. Das in Deutschland von Steuerausländern angelegte Vermögen werde auf bis zu drei Billionen Euro geschätzt. Die Zinseinkünfte der Steuerausländer würden in der Regel nicht besteuert und eine Meldung der Einkünfte an die Heimatländer sei in der Regel nicht sichergestellt.
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