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Berlin: (hib/CHE) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) sind in rund 270 Fällen keine Leistungen nach dem ZRBG bewilligt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7493) auf eine Kleine Anfrage (18/7339) der Fraktion Die Linke. Der Grund sei gewesen, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erfüllt worden sei. Die Frage, ob diese Ablehnungen auch mit dem Umstand zu tun hatten, dass die Antragsteller zur Zeit ihrer Ghetto-Beschäftigung die Altersgrenze von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Dazu lägen keine statistischen Daten der Rentenversicherung vor, heißt es in der Antwort.
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