Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 201602
Berlin: (hib/HLE) Endverbleibserklärungen von Empfängern deutscher Rüstungsexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren nicht zeitlich befristet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (8/6463) mit. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/6778. Ohne Befristung waren nach Angaben der Bundesregierung auch Endverbleibserklärungen von Kriegswaffen-Empfängern in Indonesien sowie der Empfänger von Kleinwaffen in Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein