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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum geplanten Finanzmarknovellierungsgesetz beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 14. März 2016, stattfinden. In dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.
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