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Berlin: (hib/MIK) Für eine rechtssichere Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7652) ein, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts eine Bevorrechtigung des Carsharing in Kommunen und die Ausweisung separater Carsharing-Parkplätze ermöglicht. Weiter sollen Carsharing-Fahrzeuge keine Parkgebühren bezahlen müssen. Schließlich soll die Regierung ein Leitkonzept für die städtische Mobilität sowie eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorlegen, fordern die Abgeordneten.
Mehr als eine Million Fahrberechtigte setzen auf Carsharing bei rund 150 Carsharing-Anbietern in Deutschland, heißt es zur Begründung. Sowohl stationsunabhängige als auch stationsbasiertes Carsharing würden ein starkes Kundenwachstum verzeichnen. Während sich die stationsabhängigen Systeme sich auf wenige deutsche Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohner beschränken würden, bedienten stationsbasierte Carsharer die Nachfrage weiterhin in der Fläche.
Doch die derzeitige Gesetzeslage behinderte die Entfaltung von Carsharing, heißt es im Antrag. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung seit zehn Jahren nicht in der Lage sei, Carsharing straßenverkehrsrechtlich abzusichern und die Grundausrichtung des Straßenverkehrsrechts um Belange des Klimaschutzes zu erweitern.
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